Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass alle Menschen diese Website nutzen können.
Die Hochschule Koblenz ist bemüht, ihre Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP).
Diese Erklärung gilt für die Projektwebsite des Sportentwicklungsberichts seb-deutschland.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitgehend mit der BITV RP vereinbar. Sie verzichtet auf Cookies, eingebundene Dienste Dritter und Formulare, ist per Tastatur bedienbar, passt sich an kleine Bildschirme an und bietet Textalternativen für Grafiken.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Berichte früherer Wellen (PDF): Die Berichte der Wellen 1 bis 8 wurden von der Deutschen Sporthochschule Köln erstellt und überwiegend vor dem 23. September 2018 veröffentlicht. Sie sind nicht barrierefrei aufbereitet. Auf Anfrage stellen wir Ihnen Inhalte daraus in einer zugänglichen Form zur Verfügung.
- Grafiken: Die Werte der Grafik des Monats stehen als Textalternative zur Verfügung; die Grafik selbst ist als Bild eingebunden.
- Leichte Sprache und Gebärdensprache: Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation und diese Erklärung liegen noch nicht in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache vor.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16. Oktober 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung durch das Projektteam, unter anderem mit einer automatisierten Prüfung nach WCAG 2.1 (axe), der Prüfung von Farbkontrasten sowie der Darstellung auf mobilen Geräten.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Dann wenden Sie sich bitte an:
Dr. Sören Wallrodt
Hochschule Koblenz, RheinAhrCampus Remagen
Joseph-Rovan-Allee 2, 53424 Remagen
E-Mail: wallrodt@hs-koblenz.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz wenden. Sie prüft, ob die Website den Anforderungen entspricht, und fordert die öffentliche Stelle gegebenenfalls zur Beseitigung der Mängel auf.
Durchsetzungsstelle bei der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen Rheinland-Pfalz
Telefon: 06131 16-5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@masffj.rlp.de
Internet: behindertenbeauftragte.rlp.de
Stand: Oktober 2026